Sparen Sie 50 % der Weiterbildungskosten. Egal, ob Sie sich individuell weiterbilden oder in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft investieren möchten: den nötigen Zuschuss erhalten Sie ab sofort mit dem neuen sächsischen Landesförderprogramm „Berufliche Weiterbildung“.
Kurzinfo:
- Förderfähig sind Privatpersonen sowie Unternehmen/Selbstständige mit bis zu 500 Mitarbeitenden mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
- Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen (Zielgrupe: Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten)
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, maximal 4.500 EUR.
- Die Gesamtausgaben müssen mindestens 700 Euro betragen.
Die Förderung können Sie ab sofort online über das Förderportal der SAB beantragen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen und Antragsvoraussetzungen.