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EU veröffentlicht neue Ökodesign-Verordnung

Informationen


Veröffentlicht:
25.09.2024

Produkte zirkulär gestalten – Material sinnvoller einsetzen

Die neue Regelung trat am 18. Juli 2024 in Kraft und wird die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ersetzen, allerdings mit einigen Ausnahmen und geht deutlich über die bisherige Fokussierung auf die reine Energieeffizienz hinaus.

Ziel der Verordnung ist es, die Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit und Umweltfreundlichkeit fast aller Produkte zu verbessern. Das eingesetzte Material soll so länger im wirtschaftlichen Kreislauf gehalten werden.

Zudem soll sie für mehr Transparenz sorgen: Der digitale Produktpass (DPP) wird Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen und den Behörden die Durchsetzung rechtlicher Anforderungen zu erleichtern.

In absehbarer Zeit wird die Ökodesign-Verordnung für nahezu alle Produktkategorien gelten. Ausgenommen sind nur Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, lebende Organismen und Kraftfahrzeuge, für deren Branchen es meist spezifischere gesetzliche Rahmenbedingungen gibt. Sie legt dabei vorerst nur den allgemeinen Rahmen fest.

Wie die Produktanforderungen konkret ausfallen werden, legt die Europäische Kommission anschließend in Durchführungsverordnungen für einzelne Produktgruppen fest. Für die Umsetzung dieser Anforderungen gilt dann in der Regel eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

Welche Änderungen sich für Ihr Unternehmen daraus ableiten lassen, können Sie gerne mit unserem Kollegen, Herrn Schütze besprechen.