Zuschuss für die Rekrutierung und Integration von internationalen Auszubildenden, dual Studierenden, Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten
Am 1. Juli ist das neue Förderprogramm für sächsische KMU in Kraft getreten. Es gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die seit dem 1. Juli 2024 vertraglich vereinbart werden. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist.
Pro Unternehmen können bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnissen gefördert werden. Die Zuschüsse sind nach Betriebsgröße gestaffelt:
- Für Betriebe bis neun Beschäftigte beträgt der Zuschuss beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro,
- von zehn bis 49 Beschäftigte beträgt der Zuschuss 6.500 Euro und
- von 50 bis 240 Beschäftigte noch 5.000 Euro.
Für ein Ausbildungsverhältnis lautet die Staffelung 4.800 Euro, 3.900 Euro und 3.000 Euro.
Informationen zum Programm und zum Antragsverfahren finden Sie hier: https://www.sab.sachsen.de/beratungsf%C3%B6rderung-internationals