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Förderung Regionales Wachstum__

Investitionsförderung „Regionales Wachstum“: Vereinfachtes Förderverfahren

Informationen


Kategorie:
Fördertipp
Veröffentlicht:
16.08.2024

Die überarbeitete Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ ist am 28. Juni in Kraft getreten. Durch die Überarbeitung wird das Förderverfahren vereinfacht. Dabei entfällt unter anderem der bisher erforderliche Eigenanteil aus „echten“ Eigenmitteln des Unternehmens, der mindestens 10 Prozent der Gesamtfinanzierung ausmachen musste. Auch die Fördervoraussetzung „besondere Anstrengung“ wurde gestrichen. Zudem wurde der maximale Zeitraum für Vorhaben auf 36 Monate verlängert. In Chemnitz wurde die Förderung auf zusätzliche Branchen ausgeweitet. Wesentliche Bestimmungen der Richtlinie, wie Fördergegenstände, Fördersätze und förderfähige Ausgaben, bleiben jedoch unverändert.

Überprüfen Sie jetzt mit dem Quick-Check für das Förderprogramm „Regionales Wachstum“, ob Ihr geplantes Vorhaben die grundlegenden Fördervoraussetzungen erfüllt.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – bietet mehrere Webinare zum Förderprogramm „Regionales Wachstum“ an, in denen sie einen Überblick über das Programm sowie Hinweise zur Beantragung im Förderportal gibt. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite „Regionales Wachstum“.

Unser RKW-Team unterstützt Sie gern bei Bedarf.