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Neue sächsische Förderrichtlinie „Beratungsförderung – Betriebsberatung“

Informationen


Kategorie:
Fördertipp
Veröffentlicht:
01.07.2024

Das neue Förderprogramm „Beratungsförderung – Betriebsberatung“ ist am 19. Juni 2024 in Kraft getreten. Somit können Sie wieder einen Zuschuss für die Beratung zu unternehmensrelevanten Fragen und unmittelbaren Zertifizierungsausgaben erhalten.

Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

Beratung zu folgenden Themenstellungen sind möglich:

  • Strategieentwicklung
  • Anpassung des Geschäftsmodells
  • Bearbeitung des Inlandsmarktes
  • Bearbeitung des Auslandmarktes
  • Digitalisierung und Informationssicherheit
  • Innovationsmanagement, neue Technologien und Prozessoptimierung
  • Personalentwicklung
  • Fachkräftesicherung
  • Unternehmensnachfolge
  • Organisationsentwicklung und Change-Management
  • Umweltmanagement, Energiemanagement und Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltigkeitsmanagement (ökologisch, ökonomisch, sozial)
  • Sicherheitsmanagement

Die Förderhöhe beträgt bis zu 9.200,-€ innerhalb von 12 Monaten.

Die Antragstellung im Qualitätssicherungsverfahren wird in Kürze möglich sein. Wir informieren Sie gern, sobald der Startschuss fällt.

Kommen Sie in der Zwischenzeit bitte einfach auf uns zu, damit wir die anstehenden Projekte gemeinsam mit Ihnen vorbereiten können, um dann pünktlich an den Start gehen zu können.

Kontaktdaten unserer Projektleiter / Unternehmensbetreuer:

Mehr Informationen unter SAB / Beratungsförderung – Betriebsberatung: https://www.sab.sachsen.de/beratungsf%C3%B6rderung-betriebsberatung