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Sachsen: Wettbewerbsaufruf zur Förderung von Innovationsclustern

Informationen


Kategorie:
Fördertipp
Veröffentlicht:
15.05.2024

Sachsen startet den dritten Wettbewerbsaufruf zur Förderung von Innovationsclustern. Es ist beabsichtigt, bis zu drei Vorhaben mit jeweils bis zu fünf Millionen Euro über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu unterstützen. Grundlage dafür ist die Richtlinie Clusterförderung. Gesucht werden innovative Netzwerkprojekte aus den Themenfeldern Industrien der Zukunft, Energie, Mobilität und Gesundheit. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) nimmt Anträge bis zum 15. August 2024 entgegen.

Zu den bislang geförderten Innovationsclustern gehören u.a. die Netzwerke »Circular Saxony« (Kreislaufwirtschaft), »C³ Saxony« (Leichtbau mit Carbonbeton), »Wasserstoffland Sachsen« (zuvor »HZwo – Antrieb für Sachsen«), SET4FUTURE (Bahntechnik) und Smart Medical Devices and Therapies (Biotechnologie).

Auch die neuen Projekte müssen sich auf ein für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Sachsens relevantes Themenfeld beziehen. Darüber hinaus sind die Einordnung des Vorhabens in die Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen und der Beitrag zur Erreichung der Ziele der Innovationsstrategie darzustellen.

Globale Herausforderungen und damit einhergehende Chancen für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Sachsens entstehen insbesondere in den folgenden Themenfeldern:

  • Industrien der Zukunft: energie- und ressourceneffiziente Produktion sowie neue Werkstoffe und Materialien, smarte Technologien
  • Energie: effiziente Energienutzung, emissionsarme Energiebereitstellung in Erzeugung und Transport, sichere und flexible Energieversorgung, Sektorenkopplung
  • Mobilität: effiziente und umweltfreundliche Fahrzeugkonzepte, Antriebstechnologien und Kraftstoffe sowie Verkehrssysteme
  • Gesundheit: qualitativ hochwertige, nachhaltige sowie personalisierte Produkte und Dienstleistungen für die medizinische und pflegerische Versorgung

Die Auswahl zur Förderung setzt voraus, dass das Netzwerk mindestens 15 fest eingebundene Akteure umfasst und überwiegend von Unternehmen getragen wird. Förderanträge können auch von mehreren sächsischen Netzwerken in einem Konsortium gemeinsam gestellt werden. Ausgeschlossen sind Initiativen auf Feldern, auf denen bereits Innovationscluster aus den vorangegangenen Wettbewerbsaufrufen etabliert sind.

Die Förderung wird im Erfolgsfall für zunächst bis zu vier Jahre bewilligt. Ein Jahr vor Ende des Förderzeitraumes ist eine Zwischenevaluierung durch einen in Abstimmung mit dem SMWA ausgewählten, externen Gutachter durchzuführen, auf deren Grundlage über die weitere Bewilligung entschieden wird.

Mehr erfahren: Pressemitteilung des Freistaates Sachsen vom 13.05.2024