Per 22.12.2023 hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die Richtlinie zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) vom 16. April 2018 bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
ACHTUNG! Für produzierende Unternehmen stehen bis auf Weiteres keine für eine Förderung notwendigen Bundesmittel zur Verfügung. Daher sind im Programm „Betriebsberatung/Coaching“ für diese Unternehmen derzeit keine Neuanträge möglich. Wir informieren, sobald für produzierende Unternehmen wieder Mittel zur Verfügung stehen.
Alle anderen Unternehmen können somit grundsätzlich noch im ersten Halbjahr 2024 in den Programmen „Betriebsberatung/Coaching“ und „Umweltmanagement“ Förderanträge stellen. Wir empfehlen Ihnen daher, alle für 2024 avisierten Beratungsprojekte vorzuziehen und dafür jetzt zeitnah einen Förderantrag zu stellen.
Die RKW Sachsen GmbH als vom SMWA zugelassener Qualitätssicherer unterstützt Sie dabei wie gewohnt allumfassend von der Vorbereitung über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Gern besprechen wir mit Ihnen und für Sie kostenfrei Ihre aktuellen unternehmerischen Herausforderungen und eruieren Lösungsmöglichkeiten unter Inanspruchnahme zur Verfügung stehender Förderprogramme.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Anliegen außerhalb dieser Inhalte zur Verfügung.
Rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail!
Die Kontaktdaten für den RKW-Unternehmensbetreuer in Ihrem Gebiet finden Sie unter: RKW-Förderservice.
Oder Sie nutzen das Formular Förderanfrage.
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