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Innovationen fördern mit dem RKW Sachsen

Wirtschaftliche Entwicklung braucht den technischen und organisatorischen Fortschritt, braucht Innovationen. Mit einer klaren Innovationsstrategie gelingt es Ihnen, Innovationspotentiale schnell zu erkennen und Innovationen erfolgreich auf den Markt zu bringen. Der Freistaat Sachsen unterstützt den Innovationsprozess mit interessanten Förderprogrammen.

Das RKW Sachsen begleitet Unternehmen professionell und zielorientiert durch Innovationsberatung bei der Optimierung Ihres Innovationsmanagements: Von der Entwicklung einer Innovationsstrategie bis zur Beantragung der Innovationsförderung und Innovationsfinanzierung.

Zuschuss zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen Zuschuss EFRE 2021 bis 2027

Die Förderung hilft Unternehmen, neu entwickelte oder weiterentwickelte innovative Produkte oder Dienstleistungen sowie neue oder verbesserte Verfahren in den Markt zu bringen. Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren sowie bei wesentlichen Verbesserungen an bestehenden Produkten, Dienstleistungen und Verfahren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Das wird gefördert:

  • die Herstellung eines Serienmusters bzw. einer Nullserie,
  • der Schutz eigener Forschungs-/Entwicklungsergebnisse,
  • Design- und unterstützende Gestaltungsleistungen,
  • Normierungen, Standardisierungen und Zertifizierungen,
  • der Schutz des Produktes, der Dienstleistung oder des Verfahrens,
  • Marketing und Vertrieb,
  • die Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen

Die Höhe des Zuschusses

richtet sich nach der Unternehmensgröße:

  • 40 % für mittlere Unternehmen
  • 50 % für kleine Unternehmen
  • 60 % für kleine und junge Unternehmen, d.h. Eintragung der Gründung innerhalb der vergangenen fünf
    Jahre

Der Mindestbetrag der Gesamtausgaben liegt bei 5.000 Euro und der Höchstbetrag für die direkten Gesamtausgaben bei 200.000 Euro. Die Dauer des Projekts beträgt maximal 15 Monate. Einzelne direkte Ausgaben werden auf jeweils 50.000 EUR Höchstbetrag begrenzt, zum Beispiel für Personalausgaben einschließlich Arbeitgeberanteil, Anpassungs- und Verbesserungsarbeiten oder den Erwerb von Instrumenten, Ausrüstung, Fremdleistungen und Sachausgaben zur Herstellung der Nullserie/Serienmuster. Die Förderung für indirekte Ausgaben ist auf maximal 7% der förderfähigen Gesamtausgaben begrenzt. Beispiele sind: Schutz eigener Forschungs-/Entwicklungsergebnisse (z. B. Patentierung des Herstellungsverfahrens), die erstmalige Normierung und Zertifizierung, Standardisierung oder Machbarkeits-und Funktionstests sowie Konstruktionsarbeiten in Form von Personal-, Sach- und Investitionsausgaben.

InnoPrämie für externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen

Zur Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen können externe FuE-Dienstleistungen im Rahmen der „EFRE/JTF – InnoPrämie 2021 bis 2027“ bezuschusst werden. Bis zu 40.000 EUR Prämie pro Kalenderjahr sind möglich. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Sitz im Freistaat Sachsen. Die externen FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftliche Anbieter sein. Dabei kann es sich um nationale oder internationale Anbieter handeln.

Pro Kalenderjahr können bis zu zwei InnoPrämien gewährt werden. Die Zuwendung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Kalenderjahr.

Das Projekt soll grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Orientierung im Förderdschungel

Damit Sie sich auf Ihre Innovationen konzentrieren können, übernimmt das RKW Sachsen für Sie das komplette Fördermanagement – von A bis Z. Wir prüfen Ihr Vorhaben, empfehlen Experten und begleiten Sie durch den Prozess. Schritt 1: Sie erhalten eine:n persönliche:n Ansprechpartner:in.

Förderung anfragen

Personalkostenzuschuss für Innovationsassistent:innen und InnoManager:innen

Das Programm „ESF Plus – MINT-Fachkräfteprogramm“ im Freistaat Sachsen fördert Personalkosten für die Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben in Form eines Zuschusses.

Mit der Förderung von Innovationsassistent:innen werden sächsische KMU bei der unbefristeten Neueinstellung von Nachwuchsfachkräften unterstützt. In Vorhaben mit innovativem Charakter – zum Beispiel der Entwicklung eines neuen Produktes oder eines neuen Verfahrens – bringen die geförderten Personen ihr Wissen in sächsischen Unternehmen zur Anwendung und stärken so deren Wettbewerbsfähigkeit.

»InnoManager:innen« beschäftigen sich mit dem strategischen Innovationsmanagement in Unternehmen und tragen zu Prozess- und Organisationsinnovationen bei. Die Unternehmen werden damit in ihrer Fähigkeit zur Anpassung an den technologischen und nachhaltigen Wandel unterstützt.

Zuwendungsfähig sind pro Beschäftigungsjahr und geförderte Personen Personalausgaben für eine Vollzeitstelle als Innovationsassistent:innen bis zu 70.000 Euro und als InnoManger:innen bis zu 85.000 Euro, jeweils bis zu 30 Monaten. Die Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben in dem genannten Zeitraum.

Bildnachweise: AdobeStock – 187221118 – redpixel

Ein Anruf oder eine Mail genügt.

Bei einem ersten Orientierungsgespräch besprechen wir gemeinsame Ihre individuelle Situation, Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze. Interessiert? Dann melden Sie sich bei uns.